Arbeitszeit ist Lebenszeit...
... umso wichtiger, dass sich Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen auch Zuhause fühlen! Der stetige Erfolg Ihres Unternehmens ist davon abhängig, wie motiviert Ihre Mitarbeitenden sind. Eine ganz entscheidende Rolle spielen hier sowohl die körperliche Leistungsfähigkeit als auch die mentale Gesundheit. Regelmäßige Bewegung fördert neben der körperlichen Fitness auch die Konzentration, die Produktivität und die Resilienz der Menschen. Durch verbesserte mentale Gesundheit wird Stress besser verarbeitet und die psychische Gesundheit stabilisiert.
Zufriedene Mitarbeiter sind stressresistenter, gesünder und leistungsfähiger.
Ihre Vorteile
So geht´s
Unser Gesundheitsteam bietet Ihrem Unternehmen BGF Maßnahmen, die es neben den Sachbezügen* ermöglichen, zertifizierte § 20 Konzepte zu nutzen indem die Anwendung des § 3 Nr. 34 EStG** erfolgen kann.
Wir analysieren Ihren Bedarf vor Ort mittels Aktiv- und Gesundheitstagen. So erreichen wir die Mehrheit Ihrer Mitarbeitenden.
Wir erstellen Ihr bedarfsgerechtes Leistungspaket:
* Sachbezüge: Überstiegen die Ausgaben für die Maßnahmen nicht den Betrag von 50.- € pro Monat und Mitarbeiter, können sie als sogenannte Sachbezüge gemäß §8 Absatz 2 Satz 9 ESTG gewertet werden und bleiben dadurch lohnsteuerbefreit.
** § 3 Nr. 34 EStG: Hierunter versteht man Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb, welche nicht aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers, sondern in erster Linie zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primarpräventiven Ansatzes geleistet werden. Der Freibetrag liegt derzeit bei 600,00 € pro Mitarbeiter und Jahr.